Zertifizierte BAFA Beratung

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Roland Löscher ist bei dem für die Unternehmensberatungs-Förderprogramme zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als qualitätsgeprüfter und zertifizierter BAFA-Unternehmensberater gelistet. BAFA Beratung mit Roland Löscher.

Welche Unternehmen können die BAFA-Förderung für eine Unternehmensberatung beantragen?

Die Förderung von Beratungen erfolgt bundesweit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Gefördert werden ausschließlich bereits bestehende Unternehmen. Die Beratungsförderung richtet sich an Freie Berufe und Solo-Selbstständige, sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz in Deutschland haben.

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In diesem erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die möglichen Fördermittel rasch und unkompliziert über uns beantragen und erhalten können.

Von der BAFA werden Beratungen für drei Unternehmens-Gruppen gefördert.

  1. Sogenannte Jung-Unternehmen, die nicht länger als maximal zwei Jahre bestehen.
  2. Sogenannte Bestands-Unternehmen, die bereits seit mindestens drei Jahren am Markt tätig sind.
  3. Unabhängig davon, wann ein Unternehmen gegründet wurde, können Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine durch das BAFA geförderte Unternehmensberatung in Anspruch nehmen.

 Beratungsthemen können zum Beispiel sein:

  • Alle allgemeinen Fragen der Unternehmens-Ausrichtung und Marktpositionierung, der Unternehmensführung oder Unternehmens-Umstrukturierung.
  • Organisatorische, personelle und wirtschaftliche Fragen der Unternehmensentwicklung und Unternehmensführung.
  • Vertriebsauf- und ausbau
  • Marketing und Positionierung
  • Kundengewinnung
  • Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung
  • Unternehmenssicherungsberatung
  • Nachhaltigkeitsthemen (wie z.B. Umweltschutz)
  • Befindet sich ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, so zielt eine BAFA Beratung zuerst einmal auf die Unternehmens-Sicherung. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. Darüber hinaus umfasst eine Beratungsförderung durch die BAFA alle Aspekte der Unternehmensführung.

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Welche Unternehmen bekommen keine BAFA-Förderung?

Leider sind Praktizierende sogenannter Freien Berufe, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf Beratung liegen haben, von diesen BAFA-Förderungen ausgeschlossen. Dies betrifft genauso Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, wie Unternehmensberater, Finanzberater oder Notare.

Weiterhin schließen die Genehmigungs-Richtlinien der BAFA Förderanträge aller Unternehmen aus, die sich bereits in unternehmerischen Schwierigkeiten befinden, denen ein Insolvenzverfahren droht oder bereits läuft.

Letztendlich sind von einer BAFA Beratungs-Förderung gemeinnützige Organisationen ausgeschlossen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden oder Stiftungen).